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Gasprüfung Wohnmobil – G607-Prüfung Pflicht seit 2025 in Freiburg und Umgebung

  • 15. Okt. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung für alle Wohnmobile und Wohnwagen mit fest eingebauter Flüssiggasanlage gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Die Prüfung erfolgt nach dem technischen Standard DVGW G 607 (kurz G 607) und muss alle zwei Jahre wiederholt werden.

Egal ob Wohnmobil, Wohnwagen oder Camping-Van: Ohne gültige Gasprüfung dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Wenn für Ihr Fahrzeug bisher noch keine Gasprüfung vorliegt, mussten Sie diese spätestens bis zum 19. Juni 2025 nachholen – danach gilt die Prüfpflicht ohne Übergangsfrist.


Anbringen eines neuen Gasreglers an die Gasanlage eines Wohnwagens während der Gasprüfung

Warum ist die Gasprüfung für Wohnmobile Pflicht?


Die Flüssiggasanlage versorgt Herd, Kühlschrank und Heizung in Ihrem Campingfahrzeug. Undichte Leitungen, defekte Ventile oder fehlerhafte Geräte können zu Gas­austritt und im schlimmsten Fall zu Explosion oder Brand führen. Die gesetzliche Pflicht zur Gasprüfung soll genau das verhindern und schützt Sie, Ihre Mitreisenden und andere Verkehrsteilnehmer.


Mit einer regelmäßigen Gasprüfung stellen Sie sicher, dass Ihre komplette Gasanlage technisch einwandfrei funktioniert und den aktuellen Sicherheitsvorschriften entspricht.



Was wird bei der Gasprüfung gemacht?


Unsere zertifizierten Fachkräfte prüfen bei der Gasprüfung Wohnmobil alle sicherheitsrelevanten Teile Ihrer Flüssiggasanlage nach DVGW G 607:


  • Dichtigkeitsprüfung aller Leitungen, Verbindungen und Ventile, um gefährliche Gasaustritte auszuschließen.

  • Funktionstest der angeschlossenen Gasgeräte wie Herd, Kühlschrank und Heizung.

  • Kontrolle von Druckregler, Schlauchleitungen und Sicherheitsventilen.


Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erhalten Sie von uns eine Prüfplakette für Ihr Fahrzeug und ein Prüfprotokoll, das Sie unterwegs mitführen sollten.



Wer darf die Gasprüfung durchführen?


Die Gasprüfung darf nur von speziell geschulten und zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Als erfahrener Fachbetrieb im Raum Freiburg, Emmendingen, Lahr und Offenburg führen wir Gasprüfungen nach DVGW G 607 fachgerecht und zuverlässig für Sie durch.


Was passiert, wenn ich die Gasprüfung nicht machen lasse?


Ohne gültige Gasprüfung verstoßen Sie seit dem 19. Juni 2025 gegen die gesetzlichen Vorgaben. Je nach Fristüberschreitung drohen Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro. Außerdem riskieren Sie, dass Versicherungen nach einem Schaden Leistungen kürzen oder komplett verweigern, wenn keine gültige Gasprüfung nachgewiesen werden kann.

Noch wichtiger: Eine nicht geprüfte oder fehlerhafte Gasanlage erhöht das Unfallrisiko deutlich – gerade wenn Sie mit Familie oder Freunden unterwegs sind.


Wie oft ist die Gasprüfung erforderlich?


Erstprüfung: vor der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage.


  • Wiederholungsprüfung: alle zwei Jahre, gerechnet ab Datum der letzten bestandenen Gasprüfung.

  • Sonderfälle: Nach prüfpflichtigen Änderungen (z. B. Einbau eines neuen Gasherds oder anderer Gasgeräte) muss die Anlage erneut geprüft werden.


Die Gasprüfung ist eine eigenständige Pflicht und wird unabhängig von der HU durchgeführt. Für die HU-Plakette ist allerdings ein gültiger Nachweis der Gasprüfung erforderlich.


Gasprüfung in der Nähe – Jetzt Termin vereinbaren


Sie suchen eine zertifizierte Gasprüfung für Wohnmobil oder Wohnwagen in der Nähe von Freiburg, Emmendingen, Lahr oder Offenburg? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir prüfen Ihre Gasanlage nach DVGW G 607, erklären Ihnen auf Wunsch die Ergebnisse und sorgen dafür, dass Sie sicher und entspannt in die nächste Campingsaison starten können.

Kontaktieren Sie uns jetzt für einen Termin zur Gasprüfung Wohnmobil oder Wohnwagen – am besten frühzeitig vor Urlaubsbeginn, da die Nachfrage ab Sommer stark ansteigt.






 
 
 

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