100 km/h Zulassung für Anhänger und Wohnwagen: Voraussetzungen und Ablauf
Aktualisiert: 19. Aug.
Was vor der Tempo-100-Zulassung geprüft werden muss - und welche Rolle Reifen, Stoßdämpfer und Gewichte spielen.

100 km/h Zulassung für Anhänger und Wohnwagen: Voraussetzungen und Ablauf
Mit einer Tempo-100-Zulassung darf eine geeignete Fahrzeugkombination auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bis zu 100 km/h fahren. Sie gilt nicht automatisch für jeden Anhänger oder Wohnwagen und auch nicht unabhängig von Verkehr, Wetter und dem Zustand der Kombination.
Wer regelmäßig mit Anhänger oder Wohnwagen unterwegs ist, sollte deshalb nicht nur auf die Plakette schauen. Entscheidend sind die technischen Voraussetzungen, die zulässigen Gewichte und die laufende Wartung.
100 km/h Zulassung Anhänger: Was vorab zu prüfen ist
Eine 100 km/h Zulassung Anhänger setzt voraus, dass Zugfahrzeug, Anhänger und die Fahrzeugkombination die Vorgaben der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erfüllen. Besonders wichtig sind diese Punkte:
Zugfahrzeug
· Das Zugfahrzeug benötigt ein Antiblockiersystem (ABS).
· Leergewicht des Zugfahrzeugs, zulässige Gesamtmasse des Anhängers und zulässige Anhängelast müssen zusammenpassen.
Anhänger oder Wohnwagen
· Die Reifen müssen mindestens die Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) haben und zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als sechs Jahre sein. Maßgeblich ist das eingeprägte Herstellungsdatum (DOT).
· Hydraulische Schwingungsdämpfer beeinflussen den zulässigen Gewichts-Faktor. Ohne Schwingungsdämpfer gilt ein deutlich niedrigerer Faktor.
· Nach der Zulassung gehört die ausgegebene Tempo-100-Plakette gut sichtbar an die Rückseite des Anhängers.
Das Gewichtsverhältnis entscheidet mit
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers wird mit der Leermasse des Zugfahrzeugs ins Verhältnis gesetzt. Welche Anhängermasse erlaubt ist, hängt von der Bauart und Ausstattung ab. Die Verordnung nennt zum Beispiel diese Faktoren:
· 0,3 für ungebremste Anhänger sowie gebremste Anhänger ohne hydraulische Schwingungsdämpfer.
· 0,8 für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern.
· 1,1 für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern - zusätzlich begrenzt durch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und zulässige Anhängelast.
Bei bestimmten technischen Ausstattungen wie einer geeigneten Stabilisierungseinrichtung können höhere Faktoren möglich sein. Ob das im konkreten Fall gilt, sollte anhand der Fahrzeugunterlagen und der technischen Nachweise geprüft werden.

So läuft die Tempo-100-Zulassung ab
· Fahrzeugunterlagen und technische Voraussetzungen der Kombination prüfen.
· Bei Bedarf Reifen, Bremsen, Auflaufeinrichtung oder Schwingungsdämpfer instand setzen oder nachrüsten.
· Die Voraussetzungen durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person, Prüfstelle oder Überwachungsorganisation bestätigen lassen.
· Mit der Bestätigung zur zuständigen Zulassungsbehörde gehen, damit die zulässige
Höchstgeschwindigkeit in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.
· Die von der Behörde ausgegebene und gesiegelte Tempo-100-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
Wartung bleibt auch nach der Zulassung wichtig
Die Tempo-100-Zulassung ist kein Freifahrtschein. Wenn eine Veränderung dazu führt, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind - etwa durch zu alte Reifen oder technische Mängel - gilt wieder die sonst zulässige Höchstgeschwindigkeit. Auch die Stützlast muss sich am kleineren zulässigen Wert von Zugfahrzeug und Anhänger orientieren.
WICHTIGER HINWEIS
Dieser Beitrag bietet eine erste Orientierung. Entscheidend sind immer die Daten Ihrer konkreten Fahrzeugkombination, die Fahrzeugpapiere sowie die Vorgaben der zuständigen Prüfstelle und Zulassungsbehörde.
Was Fahrzeugbau Fehrenbach für Sie prüfen kann
Wir prüfen im Rahmen von Wartung und Reparatur, ob sicherheitsrelevante Bauteile Ihres Anhängers oder Wohnwagens in Ordnung sind - zum Beispiel Bremsen, Auflaufeinrichtung, Reifen und Schwingungsdämpfer. Wenn eine Instandsetzung oder Nachrüstung sinnvoll ist, besprechen wir die passende Lösung mit Ihnen.
Die behördliche Eintragung und Ausgabe der Tempo-100-Plakette erfolgen durch die zuständige Zulassungsbehörde auf Grundlage der erforderlichen Bestätigung. So bleibt der Ablauf klar und nachvollziehbar.
KONTAKT
Sie möchten vor der nächsten Fahrt prüfen lassen, ob Ihr Anhänger oder Wohnwagen die technischen Voraussetzungen erfüllt? Melden Sie sich gern bei Fahrzeugbau Fehrenbach in Teningen.
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